Gebühren

Hier findest du alle Tarife, Beiträge und Standgebühren des Schützenvereins Dobritz 1991 e. V. auf einen Blick.
Das Beste bei uns: Für Vereinsmitglieder fallen auf dem Kugelstand keine zusätzlichen Standgebühren pro Stunde an!
 


 
Mitgliedschaft & Beiträge
Du möchtest Teil unseres Vereins werden? Unsere Jahresbeiträge sind bewusst günstig gehalten, um jedem den Zugang zum Schießsport zu ermöglichen.
 

Tarifgruppe     Zielgruppe    Aufnahmegebühr   Jahresbeitrag
A     Erwachsene   250,00 €   90,00 €
B       Auszubildende     75,00 €   48,00 €
C     Ehepartner VM     60,00 €   90,00 €
D     Schüler & Studenten     25,00 €   18,00 €

 


 
Kugelstand
Hinweis für Mitglieder: Die Nutzung des Kugelstands ist für euch in der Jahresgebühr enthalten!
 

Gebührenart   gilt für Mengeneinheit   Gebühr
Standgebühr   Gäste je Stand und Tag   10,00 €
Leihwaffe     Gäste je Waffe     4,00 €
Tagesversicherung   Gäste je Tag     4,00 €
Munition – .22 lfb   Alle (Gast / Mitglied) je 50 Patronen     6,00 €
Munition – 8×57   Alle (Gast / Mitglied) je Patrone     1,50 €
Munition – .38 Spezial   Alle (Gast / Mitglied) je Patrone     0,80 €
Munition – 9mm   Alle (Gast / Mitglied) je Stück     0,50 €
Zielmittel groß   Alle (Gast / Mitglied) je Stück     1,00 €
Zielmittel klein (Einsteck)   Alle (Gast / Mitglied) je Stück     0,50 €

 


 
Trap & Doppeltrap (Doublette)
Die Abrechnung auf unserem Flintenstand erfolgt unkompliziert pro geschossener Serie oder über unsere praktischen 10er-Karten.
 

Gebührenart   gilt für Mengeneinheit     Gebühr
Einzelne Serie   Vereinsmitglieder pro Serie       4,00 €
Einzelne Serie   Gäste pro Serie       5,00 €
Grüne 10er-Karte   Vereinsmitglieder 1×10 Serien     35,00 € (Du sparst 5€!)
Rote 10er-Karte   Gäste 1×10 Serien     45,00 € (Du sparst 5€!)
Munition   Alle (Gast / Mitglied)  je Patrone       0,50 €
Leihwaffe   Gäste je Tag       4,00 €
Tagesversicherung   Gäste je Tag       4,00 €

 


 
⚠️ Wichtiger gesetzlicher Hinweis zur Munitionsausgabe

  • Sofortiger Verbrauch: Auf dem Stand erworbene Munition ist ausschließlich für den sofortigen Verbrauch vor Ort bestimmt.
  • Keine Mitnahme: Ohne entsprechende Erwerbsberechtigung (WBK) darf restliche Munition nicht mit nach Hause genommen werden.
  • Altersgrenzen: Die Ausgabe von Waffen und Munition erfolgt streng nach den gesetzlichen Vorgaben des Waffengesetzes.